In meiner Beratung taucht eine Frage immer wieder auf: «Brauche ich eine Reisevollmacht, wenn ich mit meinem Kind ohne Partner ins Ausland in die Ferien fahre?» Meistens lautet die Antwort: Ja – unabhängig davon, ob du verheiratet bist, getrennt lebst oder im Konkubinat wohnst. Für die Behörden ist weniger dein Zivilstand entscheidend, sondern wer die elterliche Sorge hat und ob der andere Elternteil der Auslandsreise zugestimmt hat.
Hintergrund sind unter anderem internationale Bemühungen, Kindesentführungen zu verhindern und entführte Kinder rasch zurückzuführen. Eine schriftliche Reisevollmacht hilft, Missverständnisse an der Grenze oder bei Behörden zu vermeiden und zeigt, dass ihr euch als Eltern abgesprochen habt.
Eine praktische Vorlage für eine Reisevollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung für ein Kind, das nur mit einem Elternteil reist, stellt zum Beispiel die Polizei Luzern auf ihrer Website zur Verfügung. Diese kannst du als Orientierung nutzen und auf deine persönliche Situation anpassen (Vorlage der Polizei Luzern).
Eine Reisevollmacht ist für alle Eltern wichtig – besonders bei Auslandsreisen.
- Bist du verheiratet und lebst zusammen, brauchst du rechtlich nicht immer eine Reisevollmacht. Sinnvoll ist sie, wenn du allein mit deinem Kind reist oder dein Kind mit Grosseltern oder Gotti/Götti unterwegs ist. Die gemeinsame elterliche Sorge (Art. 296 ZGB) bleibt auch nach einer Trennung bestehen – sie endet nicht automatisch.
- Lebst du getrennt oder bist geschieden, ist eine Reisevollmacht besonders wichtig: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wollen die Behörden sehen, dass ihr beide wisst, wohin dein Kind reist – und dass ihr zustimmt. Ein dauerhafter Wohnsitzwechsel deines Kindes ins Ausland bedarf nach Art. 301a ZGB der Zustimmung beider Inhaber der elterlichen Sorge oder eines Gerichtsentscheids. Das Scheidungsurteil oder der Eheschutzentscheid regelt Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt; die Pflicht zur gegenseitigen Information bleibt bestehen. Bei alleiniger elterlicher Sorge darf der sorgeberechtigte Elternteil Auslandsreisen grundsätzlich allein entscheiden. In der Praxis ist es sinnvoll, einen Nachweis über die alleinige Sorge (Urteil oder KESB-Verfügung) mitzuführen.
- Im Konkubinat ist entscheidend, wer rechtlich Elternteil ist. Dein Partner ist nicht automatisch sorgeberechtigt; Vaterschaft und elterliche Sorge müssen zuerst begründet werden. Reist dein Partner mit deinem Kind und ist nicht sorgeberechtigter Elternteil, braucht es deine ausdrückliche Zustimmung – idealerweise schriftlich.
Aus Eheschutz- und Scheidungsverfahren kenne ich viele Situationen, in denen ein Elternteil Ferien im Ausland plant und der andere aus Sorge um die Rückkehr des Kindes oder um die Beziehung die Unterschrift verweigert. Dann geht es nicht mehr nur um Ferien, sondern darum, ob dein Kind sicher zurückkommt. In solchen Fällen kann das Gericht Reiseregeln festlegen, bestimmte Reisen einschränken oder klare Auflagen machen. Eine gut durchdachte Elternvereinbarung mit Ferien- und Reiseregeln, die ihr in der Mediation oder im gemeinsamen Elterngespräch bei mir erarbeitet, kann solche Situationen entschärfen.
Für eine Reisevollmacht reicht in der Regel ein kurzes Dokument mit Angaben zu deinem Kind, zur Begleitperson, zu Reisedaten und Reiseziel sowie einer klaren Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Eltern – mit Datum, Unterschriften und Kopien der Ausweise. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge genügt es nicht, «einfach zu verreisen», nur weil dein Kind gerade bei dir ist: Wichtigere Auslandsreisen solltest du mit dem anderen Elternteil absprechen und die Zustimmung schriftlich festhalten. Hast du die alleinige elterliche Sorge, brauchst du rechtlich keine Zustimmung des anderen Elternteils, solltest aber den Entscheid (Urteil oder KESB-Verfügung) mitführen, falls Behörden nachfragen.
Checkliste: Das gehört in eine Reisevollmacht
- Vollständige Angaben zu deinem Kind (Name, Geburtsdatum)
- Name und Kontaktdaten der Begleitperson
- Reisedaten, Reiseziel(e) und gegebenenfalls das Rückreisedatum
- Klare Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Eltern
- Datum und Unterschrift(en) der sorgeberechtigten Elternteile
- Kopien der Ausweise deines Kindes, der Begleitperson und der zustimmenden Elternteile
- Bei alleiniger elterlicher Sorge: Nachweis (Urteil oder KESB-Verfügung) mitnehmen
Mein Fazit
Eine Reisevollmacht ist kein Misstrauensvotum, sondern eine praktische Absicherung für dich, dein Kind und alle Beteiligten. Wenn du unsicher bist, ob eine Reise heikel sein könnte – etwa bei angespannten Verhältnissen, längeren Aufenthalten im Ausland oder verschiedenen Staatsangehörigkeiten –, lohnt sich eine kurze familienrechtliche Beratung oder eine Mediation.
Hast du Fragen zu deiner Situation? Ich berate dich gerne – melde dich unverbindlich über das Kontaktformular.
Stand: Juli 2026